Voraussetzungen

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden als „Allgemeine Geschäftsbedingungen” bezeichnet) bilden zusammen mit den besonderen Vertragsbedingungen, die in jedem Bestellformular oder Angebot enthalten sind, das zur Annahme durch den Kunden (”Käufer”) in Bezug auf von BILLO S.R.L. angebotene Produkte (“Verkäufer”) unterzeichnet wurde, zusammen den “Vertrag” und regeln das Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf den Verkauf von Produkten, die von BILLO S.R.L. hergestellt und vermarktet werden.
  2. Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website https://www.billosrl.it/ veröffentlicht und verfügbar sind, gilt jedesmal vom Kunden als angenommen, sobald das von ihm datierte und zur Annahme unterzeichnete Bestellformular oder Angebot  an die BILLO S.R.L. mittels einer zertifizierten E-Mail-Adresse oder einem eingeschriebenen Brief mit Rückschein oder E-Mail-Kommunikation oder persönliche Übergabe übermittelt wurde. Dies stellt eine grundlegende Bedingung für die Lieferung der Produkte dar.
  3. Mit der ausdrücklichen Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der oben genannten Weise erklärt der Käufer, alle darin enthaltenen Vertragsklauseln gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, und verpflichtet sich ab sofort, Änderungen, Ergänzungen und/oder Aktualisierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in Zukunft umgesetzt und gleichzeitig vom Verkäufer veröffentlicht werden, zu lesen und anzunehmen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusammen mit dem, was in jedem Bestellformular oder Angebot, das vom Käufer zur Annahme unterzeichnet wurde (”Anhang A”), angegeben ist. Das Bestellformular bzw. das Angebot werden als besondere Verkaufsbedingungen verstanden, die, von beiden Parteien unterzeichnet werden. Sie sind integraler Bestandteil des Vertrags, da die Vereinbarungen von beiden Parteien angenommen wurden. Im Widerspruchsfall gelten die besondere Vertragsbedingungen.

1. Vertragsgegenstand – Produkte – Änderungen

    1. Der Käufer kann die Produkte durch Zusendung des entsprechenden Bestellformulars oder Angebots anfordern, das vom Verkäufer erstellt, datiert und zur Annahme durch den Käufer unterzeichnet wurde (Anhang A). Es muss in jedem Fall mittels zertifizierter E-Mail-Adresse oder Einschreiben oder E-Mail-Kommunikation oder über die Website des Verkäufers an den Verkäufer gesendet oder von Hand zugestellt werden muss. Diese Versendung gilt als Vertragsabschluss mit voller rechtlicher Wirkung.
    2. Der Vertrag wird im Sinne von Art. 3 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 (Verbrauchergesetzbuch) zwischen „Fachleuten“ geschlossen. Aus diesem Grund finden die Garantien und Rechte, die den Verbrauchern durch das Verbrauchergesetzbuch zugeschrieben werden,bei den Vertragsparteien keine Anwendung.
    3. Alle Informationen oder Daten über die Merkmale und/oder technischen Spezifikationen der Produkte, die in Broschüren, Preislisten, Katalogen oder ähnlichen Dokumenten oder auf der Website des Verkäufers enthalten sind, sind nur insoweit verbindlich, als diese Daten ausdrücklich in Anhang A des Vertrags oder durch besondere Bedingungen, die von beiden Parteien unterzeichnet wurden, erwähnt wurden.
    4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den Produkten vorzunehmen, die, ohne die wesentlichen Eigenschaften der Produkte selbst zu ändern, notwendig oder angemessen sein können.
    5. Der Weiterverkauf der Produkte ist hierin nicht gestattet und der Käufer haftet ausschließlich für einen Verstoß gegen diese Vereinbarung.

2. Transport und Lieferung – Reklamationen

2.1 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der vertragsgegenständlichen Produkte zur Feststellung der Einhaltung der Lieferbedingungen, der Qualitätsbewertung und des Risikoübergangs der Ware vom Verkäufer auf den Käufer auf folgende Weise: FCA – Free Carrier/Frei Frachtführer (GEMÄSS INCOTERMS 2010), in den Räumlichkeiten des Verkäufers in Viale dell’Industria 155, 35040 Merlara (PD) – Italien; die Ware muss angemessen verpackt sein, um Transportschäden zu vermeiden.

2.2 Sämtliche in Anhang A dargelegten oder dem Käufer nachträglich schriftlich mitgeteilten Liefertermine sind nur Bezugsdaten und somit nicht verbindlich. Der Verkäufer wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um innerhalb der in Anhang A angegebenen Fristen zu liefern. Die Lieferzeit kann nicht als wesentlich angesehen werden und der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Lieferverzug kommt. Jeglicher Lieferverzug stellt niemals eine Grundlage für Schadenersatz oder Auflösung des Vertrags dar. Der Verkäufer informiert den  Käufer unverzüglich und in schriftlicher Form über jegliche Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte unter Bezugnahme auf die geplanten Termine informieren.

2.3 Unabhängig von den von den Parteien vereinbarten Rückgabebedingungen gehen die Risiken in jedem Fall spätestens mit Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über.

2.4 Eventuelle Reklamationen in Bezug auf den Zustand der Verpackung, Menge, Anzahl oder äußere Eigenschaften der Produkte (offensichtliche Mängel) müssen dem Verkäufer innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt der Produkte per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail-Adresse mitgeteilt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen verfällt jegliches Reklamationsrecht. Reklamationen in Bezug auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Eingangs nicht durch eine sorgfältige Prüfung festgestellt werden konnten (versteckte Mängel), sind dem Verkäufer per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail-Adresse unter Verwirkungsstrafe innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Entdeckung des Mangels und in jedem Fall spätestens 12 (zwölf) Monaten ab Lieferung mitzuteilen.

2.5 Es versteht sich, dass jegliche Reklamationen oder Streitigkeiten den Käufer nicht dazu berechtigen, Zahlungen für die strittigen Produkte auszusetzen oder zu verzögern; dies gilt auch für andere Lieferungen. Darüber hinaus ist auch keine Kompensation zulässig.

3. Kaufpreis – Transport- und Versicherungskosten

3.1 Der Preis für die Lieferung der Produkte ist in Anhang A (der „Kaufpreis”) festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich der Kaufpreis auf Produkte, die entsprechend der industriellen Nutzung in Bezug auf das vereinbarte Transportmittel verpackt sind, wobei davon ausgegangen wird, dass alle weiteren Kosten oder Gebühren vom Käufer getragen werden.

3.2 Alle Transport- und Versicherungskosten und Risiken im Zusammenhang mit dem Transport der Produkte gehen zu Lasten des Käufers.

4. Zahlungsbedingungen 

4.1 Die Parteien vereinbaren, dass die Zahlung des Kaufpreises vom Käufer an den Verkäufer in der auf der Rechnung angegebenen Währung gemäß den Zahlungsbedingungen in Anhang A auf das vom Verkäufer schriftlich angegebene Bankkonto erfolgt, wobei davon auszugehen ist, dass die Zahlung nur zu dem Zeitpunkt als zugunsten des Verkäufers geleistet gilt, zu dem der entsprechende Betrag vorbehaltslos auf diesem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen alle im Zusammenhang mit der Zahlung fälligen Bankgebühren oder Provisionen zu Lasten des Käufers.

4.2 Sofern die Parteien die Vorauszahlung ohne weitere Angabe vereinbart haben, versteht sich die Vorauszahlung auf den gesamten Kaufpreis. Sofern nicht anders vereinbart ist, muss die Vorauszahlung mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem vereinbarten Liefertermin auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben werden.

4.3 Der Käufer verpflichtet sich, die in Anhang A genannten Zahlungsfristen termingerecht einzuhalten.

4.4 Erfolgt die Zahlung, auch nur teilweise, des Kaufpreises nicht innerhalb der im Anhang A festgelegten Bedingungen, hat der Verkäufer zusätzlich zum geschuldeten Kaufpreis Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen, die dem Käufer gemäß Art. 1 der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 231/2002 automatisch ab dem Tag nach Ablauf der festgelegten Zahlungsfrist des gesamten Kaufpreises oder der Teilzahlung in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus trägt der Käufer gemäß Art. 6 des vorgenannten italienischen Gesetzesdekrets alle Kosten, die dem Verkäufer für den Erhalt, auch außergerichtlich, der vom Käufer geschuldeten Beträge, aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung, entstehen. 

4.5 Bei auch teilweiser Nichterfüllung durch den Käufer laut vorstehendem vierten Absatz  hat der Verkäufer das Recht, nach Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierte E-Mail die Fortsetzung der Lieferung gemäß Art. 1460 des italienischen BGBs oder, wenn der gesamte Zahlungsverzug insgesamt 30 (dreißig) Tage übersteigt, den  Vertrag wegen Vertragsverletzung zu kündigen, unbeschadet seines Rechts auf Schadensersatz, der Zahlung von bereits erbrachten und/oder ausgeführten Leistungen und des entgangenen Gewinns.

4.6 Es versteht sich, dass für den Käufer keine Ausnahmen zulässig sind, um die Zahlung des Kaufpreises auch im Streitfall zu vermeiden oder zu verzögern, auszusetzen, aufzuschieben oder zu reduzieren. Ferner kann kann dieser Betrag auch nicht mit Gutschriften verrechnet werden, die dieser gegenüber dem Verkäufer auch im Zusammenhang mit anderen Verträgen haben kann, sofern von beiden Parteien nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall muss die Vereinbarung von beiden Parteien unterschrieben worden sein.

4.7 Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden, dass der Verkäufer die Rechnungen in elektronischer Form an den Käufer sendet und garantiert, dass das E-Mail-Postfach, das sich auf die E-Mail-Adresse bezieht, die er dem Verkäufer mitteilen wird, ordnungsgemäß funktioniert und regelmäßig überprüft wird. Mitteilungen des Verkäufers dürfen unter keinen Umständen vom Käufer und seinen Mitarbeitern ignoriert werden.

5. Eigentum der Produkte

5.1 Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises für diese Produkte auf den Käufer über. Bis das Eigentum an den Produkten laut Vertragsbedingung auf den Käufer übergegangen ist, werden die Produkte als Eigentum des Verkäufers gekennzeichnet. Der Käufer verpflichtet sich, i) die Produkte nicht an Dritte zu liefern, ii) als Garantie zu geben oder iii) in irgendeiner Weise über die Produkte zu verfügen, die dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers unterliegen; ferner wird der Käufer den Verkäufer unverzüglich über alle Rechte informieren, die Dritte an diesen Produkten erworben haben. 

5.2 Im Falle einer Nichteinhaltung durch den Käufer in Bezug auf die in Art. 5.1 genannten Verpflichtungen hat der Verkäufer das Recht, ohne Formalitäten, einschließlich der Mitteilung der Nichterfüllung an den Käufer, mit der Beendigung des  Vertrags fortzufahren und ddie Produkte in Besitz zu nehmen, bei denen das Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, wo immer sie sich auch befinden. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle möglichen Rechtsmittel in Bezug auf den erlittenen Schaden geltend zu machen.

6.  Garantie durch den Verkäufer

6.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, etwaige Mängel,Qualitätsmängel oder Konformitätsmängel der Produkte, die auf ihn zurückzuführen und innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach Lieferung der Produkte aufgetreten sind, gemäß vorstehenden Art. 2.4 je nach Art des Mangels zu beheben.   Der Verkäufer hat das Recht zu entscheiden, defekte Produkte zu reparieren oder zu ersetzen. Produkte, die im Rahmen der Garantie ersetzt oder repariert werden, unterliegen der gleichen Garantie für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten ab dem Datum der Reparatur oder des Austauschs.

6.2 Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Übereinstimmung der Produkte mit bestimmten Spezifikationen oder technischen Eigenschaften oder deren Eignung für bestimmte Verwendungszwecke, es sei denn, diese Eigenschaften wurden ausdrücklich im  Vertrag oder in Dokumenten festgelegt, auf die im Vertrag selbst Bezug genommen wird oder die ihm beigefügt sind.

6.3 Außer im Falle vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit ist der Verkäufer verpflichtet, bei versteckten Mängeln, mangelnder Qualität oder mangelnder Konformität der Produkte diese nur zu reparieren oder die defekten Produkte durch andere zu ersetzen. Es versteht sich, dass die oben genannte Garantie (bestehend aus der Verpflichtung, die Produkte zu reparieren oder zu ersetzen) die gesetzlich vorgesehenen Garantien oder Verantwortlichkeiten aufnimmt und ersetzt und jede andere Haftung des Verkäufers (sowohl vertraglich als auch außervertraglich) in Bezug auf die gelieferten Produkte ausschließt (z. B. Schadenersatz, Verdienstausfall, Rückholkampagnen usw.).

7. Haftungsbeschränkungen

Die Erklärungen, Gewährleistungen und Verbindlichkeiten des Verkäufers gemäß und in Bezug auf den Vertrag sind auf die im Vertrag selbst ausdrücklich vorgesehenen beschränkt. Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag oder durch zwingendes Recht vorgesehen, übernimmt der Verkäufer keine anderweitige Haftung in Bezug auf die Produkte. In keinem Fall haftet der Verkäufer für entgangene Gewinne, indirekte Schäden, direkte oder indirekte Verluste jeglicher Art (einschließlich Personen- und Sachschäden) oder für Verluste oder Schäden, die sich aus einer bloßen Beratung des Verkäufers an den Käufer ergeben. Die Parteien erkennen an vereinbaren, dass die Gesamthaftung des Verkäufers aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung des Verkäufers für die Rückgabe des gesamten oder eines Teils des Kaufpreises) in allen Fällen auf den Kaufpreis beschränkt ist.

8. Höhere Gewalt 

8.1 Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich Lieferverzug oder Nichtlieferung, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen (“Ereignis höherer Gewalt”); einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lieferverzug oder Nichtlieferung von Materialien durch Lieferanten, Pandemien und/oder Epidemien, die sich lokal und/oder national und/oder international ausbreiten, Aussetzungen oder Schwierigkeiten beim Transport, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskonflikte jeglicher Art, Brände, Unfälle, Erdbeben und andere Naturereignisse, Aufstände, Krieg (ob deklariert oder nicht deklariert), Straßenruhen, Verspätungen durch Transportunternehmen, administrative Beschlagnahmungsmaßnahmen, Embargos, Gesetze oder Vorschriften einer lokalen Behörde oder Verwaltungsbehörde.

8.2 Sobald dies nach Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt durchführbar ist und seine Auswirkungen auf die Möglichkeit der Vertragserfüllung durch den Verkäuferdiesem bekannt werden, hat der Verkäufer die andere Partei schriftlich über diese Behinderung und ihre Auswirkungen in Bezug auf die Vertragserfüllung durch den Verkäuferzu informieren. Darüber hinaus ist eine schriftliche Mitteilung auch dann erforderlich, wenn das Ereignis der höheren Gewalt endet.

8.3 Das Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt im Rahmen dieser Vereinbarung befreit den Verkäufer von jeglicher Haftung für Schäden, Strafen oder sonstige Vertragsstrafen. Wenn die Lieferung durch den Verkäufer augrund eines Ereignisses höherer Gewalt verhindert wird, solange und soweit das Ereignis höherer Gewalt vorliegt, haftet der Verkäufer nicht. Darüber hinaus hat der Verkäufer für jeden MonatAnspruch auf 0,5% des Kaufpreises zur Deckung der Kosten für die Lagerung der Produkte in den Räumlichkeiten des Verkäufers.

8.4 Wenn das Ereignis höherer Gewalt für einen Zeitraum von mehr als 6 (sechs) Monaten andauert, ist jede Partei dazu berechtigt, vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zurückzutreten.

9.5 Wenn  zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit des Vertrags i) die Fortsetzung der vertraglichen Pflichterfüllung durch den Verkäufer aufgrund eines Ereignisses, das nicht von der angemessenen Kontrolle des Verkäufers abhängt, übermäßig belastend wird, ein Ereignis, das der Verkäufer zum Zeitpunkt der  Vertragsunterzeichnung vernünftigerweise nicht berücksichtigen musste, und wenn ii) der Verkäufer ein solches Ereignis oder seine Folgen nicht vernünftigerweise vermeiden oder überwinden kann, werden die Parteien innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der spezifischen schriftlichen Mitteilung des Verkäufers an den Käufer alternative Vertragsbedingungen aushandeln, die darauf abzielen, die Auswirkungen eines solchen übermäßig belastenden Ereignisses zu mildern oder zu dämpfen. Sind die Parteien nicht in der Lage, eine Einigung über solche alternativen Vertragsbedingungen zu erzielen, hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den vom Käufer bereits gezahlten Teil des Kaufpreises als Teilentlastung für die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag entstandenen Aufwendungen zurückzuhalten.

9. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

9.1 Alleinig das italienische Recht findet bei diesem Vertrag Anwendung.  Sonstige nationale Gesetze und/oder internationaler Übereinkommen hinsichtlich dem internationalen Verkauf von Waren werden ausdrücklich ausgeschlossen. 

9.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist ausschließlich das italienische Landesgericht von Rovigo zuständig. 

10. Kommunikationen

Unbeschadet sonstiger ausdrücklicher Vertragsbestimmungen müssen alle Mitteilungen, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallen, den Parteien per E-Mail an jene Adresse gesendet werden, die die Parteien sich gegenseitig in schriftlicher Form mitteilen.

11. Vertrauliche Informationen

Alle Informationen, die von jeder Vertragspartei an die andere weitergegeben werden und sich auf Planung, Herstellung, Entwicklung, Verkauf, Vertrieb, Werbung für die Produkte, Verkaufspolitik, Kunden, Finanzpläne, Prognosen und andere ähnliche technische und/oder kommerzielle Dokumente oder andere Materialien beziehen, die als „vertraulich” oder “geheim” gekennzeichnet sind, werden von der empfangenden Vertragspartei als vertrauliche Informationen behandelt. Ferner trifft die empfangende Vertragspartei alle angemessenen Vorkehrungen, damit sichergestellt wird, dass sie vom Personal der empfangenden Vertragspartei als solche behandelt werden. Jede dieser vertraulichen Informationen darf von der empfangenden Partei und dem Personal der empfangenden Partei nur in dem Umfang verwendet werden, der für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen unbedingt erforderlich istAlle Dokumente und sonstigen Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, werden nach Wahl der Partei, die sie geliefert hat, unverzüglich nach schriftlicher Mitteilung und in jedem Fall nach Beendigung des Vertrags an die Partei zurückgegeben oder vernichtet.

12. Allgemeine Bestimmungen 

12.1 Der Vertrag annulliert und ersetzt alle vorherigen mündlich oder schriftlich getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand. Das Vertragsverhältnis, das sich aus dem Abschluss jeder einzelnen zukünftigen Bestellung ergibt, unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den spezifischen Bedingungen, die möglicherweise in jeder unterzeichneten Bestellung / jedem unterzeichneten Angebot zum Ausdruck kommen. 

12.2 Jede Ergänzung oder Änderung des Vertrags und der Anhänge gilt nur dann als gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien genehmigt wurde. 

12.3 Keine Bestimmung oder Klausel des Vertrages gilt als aufgehoben, und keine Verletzung des Vertrages selbst kann als zulässig angesehen werden, es sei denn, dass ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung  ausdrücklich und schriftlich erfolgt. 

12.4 Der Vertrag begründet keine Bindung an Unternehmen, Abhängigkeit oder Joint Venture zwischen den Parteien, die in ihren jeweiligen Organisationen unabhängig bleiben. Keine der Parteien darf im Namen der anderen Partei Verpflichtungen jeglicher Art gegenüber Dritten eingehen. 

12.5 Die Vereinbarung ist bindend und kommt jeder Partei, ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und Anspruchsberechtigten zugute, die an die im Vertrag enthaltenen Bedingungen gebunden sind.

12.6 Im Falle von Widersprüchlichkeiten in Bezug auf die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regeln und den sonstigen in anderen Vereinbarungen schriftlich vereinbarten Bedingungen, die von beiden Partein unterzeichnet wurden, haben letztere gemäß Artikel 1342 des italienischen BGBs Vorrang.

12.7 Für all dies, was nicht im Vertrag vorgesehen ist, finden die einschlägigen Gesetzesvorschriften Anwendung.

13. Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten

13.1 Die Parteien erkennen gegenseitig an, dass die in Art. 13 Reg. EU 2016/679 – DSGVO enthaltenen Informationen bekannt gegeben wurde. 

13.2 Die Parteien ermächtigen sich gegenseitig, ihre personenbezogenen Daten, auch informatisch und elektronisch, zu verarbeiten: für die Zwecke, die für die Durchführung und Verwaltung des Vertrags erforderlich sind; für Zwecke im Zusammenhang mit der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der jede Partei unterliegt; für Zwecke, die zur Feststellung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts vor Gericht dienen oder wenn die Justizbehörden ihre Zuständigkeitsfunktionen ausüben. Dies setzt Voraus, dass jede Partei der anderen Partei die entsprechende Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, direkt oder indirekt, für die oben genannten Zwecke erteilt.

13.3 Insbesondere ermächtigt der Käufer den Verkäufer mit Vertragsschluss und mit Bezugnahme darauf, seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den vertraglichen Verpflichtungen an Dritte weiterzugeben. 

13.4 Die Parteien garantieren gegenseitig, dass die im Zusammenhang mit dem Vertrag bereitgestellten Daten unter Einhaltung der oben genannten geltenden Rechtsvorschriften streng vertraulich behandelt werden.

14. Allgemeingültigkeit des Vertrages – Voraussetzungen und Anhänge.

14.1 Keine Änderungen oder Nachträge zum zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag sind nicht gültig, sofern dies nicht von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.

14.2 Die Parteien erkennen gegenseitig an, dass die Voraussetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integraler Bestandteil derselben und daher jedes vom Verkäufer geschlossenen Vertrags zu verstehen sind.

14.3 Darüber hinaus kenne die Parteien an, dass alle vom Kunden und Verkäufer unterzeichneten Anhänge integraler Bestandteil des Vertrags sind.